1.1   Vermögensgegenstände, Wirtschaftsgüter

1.1.1   Begriff, Merkmale, Systematisierung

 

d) Systematisierungen

Vermögensgegenstände werden nach verschiedenen Kriterien systematisiert. Die nachstehenden Tabellen geben hierzu eine Übersicht.

Merkmal Unterscheidungen

1. Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen

1.1 Güter des Anlagevermögens:
Diese Güter dienen dauerhaft bzw. über eine längere Zeit dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens.

Beispiele:
Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Computer und dgl
.

1.2 Güter des Umlaufvermögens:
Diese Güter dienen nur kurzfristig dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens bzw. nehmen nur zeitweilig an diesem Prozess teil.

Beispiele:
Rohstoffe, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel u. a.

2.Abutzbarkeit, Werteverlust, Nutzbarkeit

2.1 Abnutzbare Güter:
Die Nutzungsdauer dieser Güter im Geschäftsbetrieb des Unternehmens ist begrenzt. Der Werteverlust ist durch planmäßige und ggf. durch außerplanmäßige Abschreibungen zu dokumentieren.

Beispiele:
Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Computer und dgl.
2.2 Nicht abnutzbare Güter:
Die Nutzungsdauer dieser Güter im Geschäftsbetrieb des Unternehmens ist unbegrenzt. Ein möglicher Werteverlust ist durch außerplanmäßige Abschreibungen zu dokumentieren.

Beispiele:
Grundstücke, Wertpapiere als Finanzanlagen und dgl.

3. Messbarkeit des Wertes

3.1 Materielle Güter:
Jene Güter, die bereits nach ihrer Herstellung bewertbar sind und somit einen Herstellungswert verkörpern, bilden die Gruppe der materiellen Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter. Die Bewertung dieser Güter erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten..

Beispiele:
Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Computer und dgl.

3.2 Immaterielle Güter:
Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter, deren Wert man bei ihrer Herstellung weder messen noch annähernd sicher schätzen kann, bilden die Gruppe der immateriellen Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter. Ein Wert kann diesen Gütern nur nach vollzogenem entgeltlichen Erwerb zugeordnet werden.
Aktivierungsfähige immaterielle Güter müssen die Kriterien "Identifizierbarkeit", "Verfügungsmacht" .und "wirtschaftlicher Nutzen" erfüllen.

Beispiele:
Patente, Markenrechte, Konzessionen, Lizenzen, Software u. a

4. Körperliche Fassbarkeit

4.1 Körperliche Güter:
Jene materiellen Güter, die körperlich greifbar sind und deren Qualität und Quantität im Rahmen einer körperlichen Inventur festgestellt werden kann, bilden die Gruppe der körperlichen Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter..

Beispiele:
Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Computer und dgl.

4.2 Nicht-körperliche Güter:
Diese Güter sind körperlich nicht greifbar und daher nur über eine Buchinventur „fassbar".

Beispiele:
Wertpapiere, Forderungen, Bankguthaben u. a.

5. Wert der beweglicher abnutzbarer materieller Güter

5.1 Höherwertige Güter:
Abnutzbare bewegliche Güter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (netto) über dem z. Zt. gültigen Grenzwert von 1.000,00 EUR liegen, bilden die Gruppe der höherwertigen Wirtschaftsgüter..

Beispiele:
Maschinen, Fahrzeuge, EDV-Anlagen u. a.

5.2 Geringwertige Güter:
Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen gemäß § 6 Abs. 2 EStG abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Bereich zwischen > 250,00 EUR und < 1.000 EUR liegen.

Beispiele:
Computer, Kaffeemaschinen, Drucker, Büromöbel und dgl.