3.2 Einzahlungen, Einnahmen, Erlöse

3.2.4 Erlöse

 

a) Begriffsbestimmung

Im System der Buchführung, insbesondere bei der Gewinn- und Verlustrechnung werden bestimmte Einnahmen mit dem Terminus "Erlös" belegt.
So erscheinen im Kontenrahmen die Buchungskonten "Umsatzerlöse", "sonstige Erlöse", "Erlösschmälerungen" u. a.

Erlöse sind der Geldausdruck der im Umsatzprozess eines Unternehmens beim Verkauf der betriebstypischen Produkte bzw. Leistungen erzielten Einnahmen (Umsatzerlöse) sowie jener Gegenwert, der bei der Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände erzielt wird (sonstige Erlöse).

Die Umsatzerlöse hängen primär von der realisierten Verkaufsmenge und den erzielten Verkaufspreisen ab.
Sie  bilden die Ausgangsgröße im System der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und werden als die mit wichtigste Kenngröße bei der Beurteilung der Performance eines Unternehmens angesehen.

 

b) Weitere Erlöskategorien

Als Bruttoerlöse werden jene Erlöse bezeichnet, bei denen noch keine Kosten oder Erlösschmälerungen abgezogen wurden.

In der Wirtschaftspraxis werden Kunden oft Vorteile gewährt, und zwar in Gestalt von Kundenskonti, Rabatten, Gutschriften u. a.
Die Nutzung dieser Vorteile führt beim Begleichen der betreffenden Rechnung zu Erlösschmälerungen.
Nettoerlöse ergeben sich somit aus den Bruttoerlösen abzüglich der Erlösschmälerungen.


Da in der Praxis sowohl umsatzsteuerfreie Umsätze als auch Umsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen getätigt werden, sind Umsatzerlöse auch getrennt nach diesen Sätzen zu buchen und auszuweisen.
Beispiele:

  • Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG,
  • Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19 % USt,
  • Erlöse 7 % USt,
  • Erlöse 19 % USt,
  • Sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig 7 % USt,
  • Sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig 19 % USt  u. a.1

 

1  Siehe hierzu auch:

BORNHOFEN, M./BORNHOFEN, M. C.: Buchführung 1. Springer Gabler Verlag, Wiesbaden.