2. Bilanz und Bilanzierung
2.2 Bilanz und Bilanzveränderungen [BWL 2210]
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2.2.1 Begriff, Aufbau und Gliederung der Bilanz
a) Problemstellung (mit Test)
Für die Darstellung und Analyse der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag hat die Gegenüberstellung von "Verfügbaren Mitteln" (= Vermögen) und "Mittelherkunft" (= Kapital) grundlegende Bedeutung.
Während das Inventar diese Gegenüberstellung in Form eines ausführlichen Verzeichnisses aller Vermögensgegenstände und aller Schulden nach Art, Menge und Wert) in Form einer Liste aufzeigt, zielt - wie aus Abb. 2.07 hervorging - das Aufstellen einer Bilanz darauf ab, diese Gegenüberstellung mit Bezug auf aggregierte Wertgrößen in Kontoform sichtbar zu machen.
Bevor wir uns näher dem Thema "Bilanz und Bilanzierung" zuwenden, sollten Sie wiederum versuchen, Antworten auf einige Einstiegsfragen zu geben.
Sachverhalt:
Im Inventar wird die Position "Reinvermögen" ausgewiesen und mit Bezug auf die Bilanz wird von "Eigenkapital" gesprochen.
Frage: Geht es hier nicht um den gleichen Sachverhalt oder gibt in der Interpretation dieser Größen Unterschiede?
Ihre Antwort:
Sachverhalt:
Das Unternehmen PCX GmbH erhält von einem Kunden eine Anzahlung in Höhe von 5.000 EUR per Banküberweisung für einen vom Unternehmen zu erledigenden Großauftrag.
Frage: Ist diese Anzahlung im Inventar als eine Position unter der Rubrik "Kasse, Bankguthaben" gesondert aufzuführen oder gibt es dafür eine andere Lösung des Sichtbarmachens dieses Sachverhalts im Inventar?
Ihre Antwort:
Sachverhalt:
Ein Unternehmensgründer hat in der Phase der Kapitalverwendung (= Verwirklichung seines Investitionsplanes) eine Bearbeitungsmaschine gekauft. Der Rechnungspreis beläuft sich auf 13.090 EUR (11.000 EUR netto und 2.090 EUR USt.). Der Gründer will das vom Lieferanten angebotene großzügige Zahlungsziel von 30 Tagen ausnutzen. Da er sich noch nicht so in der Buchführung sowie mit Bilanzen auskennt, hat er ein Problem:
Einerseits weiß er, dass er die Maschine in der Bilanzposition "Technische Ablagen und Maschinen" zu Anschaffungskosten (netto) zu aktivieren hat. Das entspricht dem Betrag von 11.000 EUR. Auf der anderen Seite hat er den Rechnungsbetrag von 13.090 EUR in der Bilanz unter der Position "Verbindlichkeiten aLuL" zu passivieren.
Aber wohin mit der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer? In der Bilanzgliederung nach § 266 m HGB findet er dafür keine Position, die auf "Umsatzsteuer" (als Vorsteuer) verweist.
Frage: Wie müsste dieses Problem des Gründers - Ihrer Kenntnis nach - sachlich richtig gelöst werden?
Ihre Antwort: