Lernziele:

Nach den Bestimmungen in § 242 Abs. 2 HGB hat jeder Kaufmann "für den Schluß eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres ...  aufzustellen".
Daraus ergibt sich:
So wichtig die Abbildung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens im Inventar  bzw. in der Bilanz auch ist, so wenig kann daraus abgeleitet werden, welche Sachverhalte mit welchen Wirkungen zur Veränderung des Vermögens und der Schulden des Unternehmens zum Schluss des betreffenden Geschäftsjahres im Vergleich zum Vermögen und den Schulden zu Beginn des Geschäftsjahres beigetragen haben. Dies wird erst deutlich, wenn die stichtagsbezogene Abbildung des Unternehmensprozesses durch eine zeitraumbezogene Abbildung der Wirkungen der Geschäftsaktivitäten des Unternehmens ergänzt wird.
Mit diesem Thema (zeitraumbezogene Abbildung des Unternehmensprozesses) wird sich diese Kapital 3 unter der Überschrift "Ökonomische Ströme" befassen.

Nach dem Durcharbeiten der einzelnen Lerneinheiten in diesem Kapitel sollten Sie in der Lage sein,

  • anzugeben, mit welchen unterschiedlichen finanz- und güterwirtschaftlichen Begriffen die zeitraumbezogenen ökonomischen Ströme im Geschäftsbetrieb von Unternehmen erfasst und bewertet werden sowie
  • darzustellen, welche Konsequenzen sich daraus für die Darstellung der Finanz, -Ertrags- und Liquiditätslage eines Unternehmens und für die Ausgestaltung des betrieblichen Rechnungswesens ergeben.  .