4.3 Erfolgsrechnung

4.3.1 Inhalt, Aufgaben, Verfahren

 

b)  Inhalt und Zwecke der GuV

Die Gewinn- und Verlustrechnung als zeitraumbezogene Erfolgsrechnung hat vor allem die Aufgabe, den Gesamterfolg der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens im betreffenden Geschäftsjahr gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften durch Gegenüberstellung der periodenbezogenen Erträge und der entsprechenden Aufwendungen zu ermitteln.

Sie dient ferner dem Zweck,

  • die Daten für die Ermittlung der Steuern auf Einkommen und Ertrag zu liefern,
  • die Quellen des Erfolgs aufzuzeigen und
  • Entscheidungsvorschläge für die Verwendung des Gewinns (nach Steuern) aufzubereiten (siehe auch Abb.  4.07).

                        


					  Abb. 4.07: Einordnung der GuV in das Aufgabengebiet der 
					  Buchführung
Abb. 4.07: Einordnung der GuV in das Aufgabengebiet der Buchführung

Die Durchführung der Gewinn- und Verlustrechnung für das betreffende Geschäftsjahr ist Aufgabe der Buchführung.

Für die betriebswirtschaftliche Steuerung des Unternehmensprozesses im Verlaufe des Jahres wird das Instrument der sogenannten kurzfristigen Erfolgsrechnung genutzt. Dies ist Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung, speziell der Kostenträgerzeitrechnung bzw. der Deckungsbeitragsrechnung.