3.2 Einzahlungen, Einnahmen, Erlöse

3.2.1 Einzahlungen

 

b) Begriffsbestimmung

Zum Sachverhalt "Einzahlungen" kann Folgendes bestimmt werden:.

Einzahlungen (einer Periode) sind Zuflüsse an liquiden Mitteln (Bargeld, Buchgeldbestand auf dem Konto). Sie erhöhen den jeweils aktuellen Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten).

 

Es ist dabei zunächst uninteressant, was der Zweck einer Einzahlung ist, es wird lediglich einfach der Tatbestand festgehalten, dass ein Zufluss an liquiden Mitteln zum Zahlungsmittelbestand eines Unternehmens erfolgt ist. Somit kann auch ein irrtümlicher Zugang zum Zahlungsmittelbestand aufgrund einer Fehlbuchung eine Einzahlung sein.

c) Buchen von Einzahlungen

Im System der Buchführung eines Unternehmens sind Einzahlungen entweder als

  • Zugang zum Bestand an Zahlungsmitteln in der "Kasse" oder als
  • Zugang zum Bestand an liquiden Mitteln auf dem Geschäftskonto "Bank"

(jeweils im SOLL) zu buchen, wobei Unternehmen auch mehrere Kassen bzw. Geschäftskonten führen können.

Betrachten wir dazu zwei Beispiele:

Geschäftsvorfall Gvf 1:

Der Unternehmer Peter H. hat dafür Sorge getragen, dass in seinem Sekretariat eine Kasse für das Begleichen kleinerer Beträge geführt wird. Die Zu- und Abgänge zum Kassenbestand werden in einem Kassenbuch ausgewiesen.
Da eines Tages der aktuelle Kassenbestand nur 9,50 EUR ausweist und ein "Nachfüllen" von Bargeld vom Bankkonto aus bestimmten Gründen im Moment nicht realisierbar ist, macht der Unternehmer mit Privatmitteln eine Bar-Einlage über 300,00 EUR.
Dieser Sachverhalt ist eine Einzahlung und wird im Kassenbuch ordnungsgemäß festgehalten.

Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten:

                                           Kasse  300,00 EUR an
                                                                                 [Privateinlagen 300,00 EUR].

                                   

Geschäftsvorfall Gvf 2:
Der Unternehmer Max Muster hat sein Geschäftskonto bei der Creditbank, B-Stadt eingerichtet. Da er über das Online-Banking immer Zugang zu seinem Konto hat, kann er jederzeit Einsicht in den Kontostand nehmen.
Am 2. März d. J. kann er ersehen, dass die beantragten und zwischenzeitlich bewilligten Mittel aus dem Fonds "ERP-Gründerkredit – StartGeld" in Höhe von 50.000 EUR auf seinem Geschäftskonto gutgeschrieben wurden.

Dieser Betrag wird nunmehr in der Geschäftsbuchführung ordnungsgemäß (mit Datum) als Einzahlung verbucht.

Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten:

        Bank  50.000,00 EUR an
                                               [Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ERP) 50.000,00 EUR].

 

In der Regel stehen Einzahlungen in Verbindung mit   E i n n a h m en. Was hierbei zu beachten ist, wird auf den Folgeseiten erörtert.