5. Cashflow, Liquidität
5.3 Liquidität [BWL 5311]
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5.3.1 Liquiditätsprobleme und Begriffe
b) Begriffsbestimmung
Zum wichtigen Grundbegriff "Liquidität" ist somit Folgendes hervorzuheben:
Unter Liquidität ist der Sachverhalt und die Fähigkeit von Unternehmen zu verstehen, zahlungsseitig die zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingeschränkt erfüllen zu können. Voraussetzung für Liquidität ist ein ausreichender Zahlungsmittelbestand (auf Bankkonten und in der Geschäftskasse), verbunden mit einer steten Überwachung und Steuerung der mit den Geschäftsaktivitäten des Unternehmens verbundenen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüssen. Die Sicherung der Liquidität ist in jedem Unternehmen eine Kernaufgabe des Finanzmanagements und als solche eine Daueraufgabe der Unternehmensleitung Von der Lösung dieser Aufgabe hängt die Unternehmensexistenz ab, denn gegebene Zahlungsunfähigkeit (= Illiquidität) ist Eröffnungsgrund für das Einleiten eines Insolvenzverfahrens. |
Das Thema "Liquidität" kann unter verschiedenen Gesichtspunkten bestimmt und bewertet werden. Dies sollen die nachfolgenden Darstellungen verdeutlichen:
Nr. | Begriff | Anmerkungen |
1 | Absolute Liquidität | Dieses Terminus betrifft die Bewertung der Liquidierbarkeit von Vermögensgegenständen. Diese hängt von der Liquidierungsdauer und vom erzielbaren Liquidierungsbetrag ab. Ein Vermögensgegenstand hat eine um so höhere Liquidierbarkeit, je schneller er sich in Zahlungsmittel umwandeln lässt. Die Umwandlung fertiggestellter Erzeugnisse und Leistungen in Umsatzerlöse ist ein normaler Prozess der Umwandlung von Vermögensgegenständen in liquide Mittel. Müssen dagegen gerade beschaffte Rohstoffe wegen fehlenden Absatzmöglichkeiten für die daraus zu erstellenden Produkte wieder (unter Marktpreis) verkauft werden, liegt ein fall einer vorzeitigen oder künstlichen Liquidität vor. Die Kenntnis der absoluten Liquidität ist unter dem Aspekt der Sicherung des Unternehmensbestandes von besonderer Bedeutung. |
2 | Strukturelle Liquidität | Dieser Begriff bezieht sich auf die Bewertung der Einhaltung von vertikalen und horizontalen Finanzierungsregeln, zum Beispiel nach dem Verhältnis von Fremdkapital zum Eigenkapital (Verschuldungsgrad) oder nach dem Verhältnis von Eigenkapital zum Anlagevermögen (Deckungsgrad des Anlagevermögens). |
3 | Statische Liquidität | Mit Bezug auf Bilanzdaten werden stichtagsbezogene "Liquiditätsgraden" durch Gegenüberstellung von Positionen des Umlaufvermögens zur Gesamtheit der kurzfristigen Verbindlichkeiten ermittelt (siehe Folgeseiten). |
4 | Dynamische Liquidität | Hierbei geht es um die Ermittlung der Zahlungsfähigkeit unter Beachtung der zeitraumbezogenen Einzahlungs- und Auszahlungsströme, wobei auch der Cashflow eine besondere Rolle spielt (siehe Folgeseiten).. |
5 | Unter-, Überliquidität | Die Unterliquidität ist als Situation dadurch gekennzeichnet, dass das betreffende Unternehmen zwar noch zahlungsfähig ist, dies aber nur in eingeschränktem Maße, so dass bestimmte Aufgaben und Vorhaben ggf. zurückgestellt oder gar aufgegeben werden müssen. Bei einer Überliquidität verfügt das Unternehmen zeitweilig über mehr liquide Mittel als in der betreffenden Periode sachlich benötigt werden. In diesem Falle sollten kostenintensive kurzfristige Kredite getilgt oder kurzfristige Finanzanlagen getätigt werden. |