1.3   Kapital

1.3.1  Begriffsbestimmung, Unterscheidungen

 

a) Begriffsbestimmungen

Aus der Aufstellung der Vermögenswerte ist aber nicht zu erkennen, welche Quellen in welchem Umfang und mit welchen Bedingungen für die Finanzierung der Vermögensgegenstände genutzt wurden.

Eine Antwort auf die Frage nach den Quellen der Finanzierung erhalten wir erst, wenn wir die Frage nach dem „Kapital“ stellen. Dies führt zu folgender Begriffsbestimmung:

Unter Kapital ist – im betriebswirtschaftlichen Sinne – der abstrakte Gegenwert des Vermögens eines Unternehmens zu verstehen.
Das Kapital erklärt die Herkunft jener Mittel, die als Vermögen ausgewiesen werden und begründet damit den Umfang des Anspruchs der Kapitalgeber am Vermögen vom Grunde und von der Höhe her.

Das Kapital repräsentiert die PASSIVA im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens. Dabei darf folgende Grundbeziehung niemals durchbrochen werden:  Vermögen = Kapital.

Das Kapital wird hinsichtlich seiner Quellen als 

  • Eigenkapital  (englisch "equityy") und als

  • Fremdkapital (englisch "liabilities")

ausgewiesen (siehe Abb. 1.04).


					  Abb. 1.04: Vermögen und Kapital
Abb. 1.04: Vermögen und Kapital