3. Ökonomische Ströme
3.3 Auszahlungen, Ausgaben [BWL 3311]
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3.3.1 Auszahlungen
b) Begriffsbestimmung
Zum Sachverhalt "Auszahlungen" kann Folgendes bestimmt werden:
Auszahlungen sind Abflüsse an liquiden Mitteln (Bargeld, Buchgeldbestand auf dem Geschäftskonto), gleich aus welchen Gründen dieser Abfluss bewirkt wird. Auszahlungen mindern den jeweils aktuellen Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten). |
Auch bei Auszahlungen ist es zunächst uninteressant, was der Anlass bzw. der Zweck des Zahlungsmittelabflusses ist.
Es wird auch hier lediglich der Tatbestand festgehalten, dass ein Abfluss an liquiden Mitteln vom Zahlungsmittelbestand eines Unternehmens erfolgt ist.
Somit kann auch ein irrtümlicher Abgang zum Zahlungsmittelbestand aufgrund einer Fehlbuchung eine Auszahlung sein, von einem kriminellen Vorgang (z. B. Diebstahl von Bargeld) ganz abgesehen.
c) Buchen von Auszahlungen
Im System der Buchführung eines Unternehmens sind Auszahlungen entweder als
- Abgang zum Bestand an Zahlungsmitteln in der "Kasse" oder als
- Abgang zum Bestand an liquiden Mitteln auf dem Geschäftskonto "Bank"
(jeweils im HABEN) zu buchen, wobei Unternehmen auch mehrere Kassen bzw. Geschäftskonten führen können.
Betrachten wir dazu zwei Beispiele:
Geschäftsvorfall Gvf 1: Der Unternehmer Peter H. führt - wie dargestellt - in seinem Sekretariat eine Handkasse. Da er an einem Arbeitstag noch spät im Büro ist, lässt er sich über einen Lieferdienst ein Essen ins Büro bringen. Um den Boten bar bezahlen zu können, entnimmt er der Handkasse einen Betrag von 30,00 EUR. Dieser Sachverhalt wird im Kassenbuch als Auszahlung ordnungsgemäß ausgewiesen. Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten: [Privatentnahmen 30,00 EUR] an Kasse 30,00 EUR. Anmerkung: Privatentnahmen sind nur bei Personenunternehmen (vom Unternehmer) zulässig. Der Betrag der Privatentnahme ist dem Geldvermögen des Unternehmens wieder hinzuzurechnen. Somit findet im im betrachteten Fall nur eine Minderung des Zahlungsmittelbestandes, nicht jedoch des Geldvermögens des Unternehmens statt! |
Geschäftsvorfall Gvf 2: Der Gründer Max Muster führt sein Geschäftskonto bei der Creditbank, B-Stadt Am 4. März d. J. erhält er von seiner Hausbank den monatlichen Bankauszug (zum Monat Februar). Daraus ist zu ersehen, dass die Bank per Lastschrift (Bankeinzug) die monatliche Tilgungsrate in Höhe von 2.100,00 EUR zu einem vom Unternehmer aufgenommenen Kredit abgebucht hat. Dieser Betrag wird nunmehr in der Geschäftsbuchführung ordnungsgemäß (mit Datum) als Auszahlung verbucht. Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten: [Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.100,00 EUR] an Bank 2.100,00 EUR. Anmerkung: Auch in diesem Fall ändert sich zwar der Zahlungsmittelbestand (Abbuchung von 2.100 EUR). da aber zugleich die Verbindlichkeiten des Unternehmers um diesen Betrag abnehmen. ändert sich das Geldvermögen des Unternehmens nicht! |
In der Regel stehen Auszahlungen in Verbindung mit A u s g a b e n. Was hierbei zu beachten ist, wird auf den Folgeseiten erörtert.