Im Folgenden sind fünf weitere Aufgaben zu bearbeiten, die auf die in diesem Lernmodul behandelten Themen Bezug nehmen.
Frage 6:
Nennen und erläutern Sie in knapper Form drei Bewertungsgrundsätze!
Ihre Antwort:
Bewertungsgrundsätze sind vor allem:
Anschaffungswertprinzip: Grundlage und Ausgangspunkt der Bewertung der Vermögensgegenstände in der Zugangsbewertung sind die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten (AHK).
Grundsatz der Einzelbewertung: Vermögensgegenstände und die Schulden eines Unternehmens sind vom Grundsatz her einzeln zu bewerten. Dieser Grundsatz wird auch im Steuerrecht verbindlich vorgegeben.
Grundsatz der vorsichtigen Bewertung: Die zum Bilanzstichtag erkennbaren (drohenden) Verluste sind zu bilanzieren, dagegen dürfen nicht realisierte Gewinne nicht bilanziert werden. Dies entspricht der Anwendung des Imparitätsprinzips.
Grundsatz der Bewertungsstetigkeit: Die im vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsverfahren und Bewertungsansätze sind auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das gegebene Abschlussjahr anzuwenden.
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Frage 7:
Begründen Sie, warum in Bezug auf Wertminderungen bei Vermögensgegenständen zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung unterschieden wird!
Ihre Antwort:
Eine planmäßige Abschreibung ist bei abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens anzuwenden, denn diese Güter haben eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer.
Eine außerplanmäßige Abschreibung kann zunächst nur im Falle eingetretenen Wertminderungen bei nicht abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens (Grundstücke, Finanzanlagen) angewendet werden.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind aber auch bei abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens vorzunehmen, und zwar dann, wenn der Werteverzehr bei einem Vermögensgegenstand von der betriebsgewöhnlichen Abnutzung abweicht. Dies kann technische Ursachen (z. B. Havarie bei einer Maschine, Brand in einem Lagerhaus), aber auch wirtschaftliche Ursachen (Einfluss des technischen Fortschritts, Preisverfall bei Immobilien und dgl.) haben.
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Frage 8:
Geben Sie je ein Beispiel für folgende Sachverhalte an: "Aufwand , aber keine Kosten", "Kosten, aber kein Aufwand", "Zweckaufwand = Grundkosten"!
Ihre Antwort:
a) Aufwand, keine Kosten
Spende an eine karitative Organisation oder Aufwendungen für die Reparatur an einem Gebäude, das nicht zum betrieblich notwendigen Anlagevermögen gehört
b) Kosten, kein Aufwand
kalkulatorischer Unternehmerlohn (Zusatzkosten) oder kalkulatorische Eigenmiete (Zusatzkosten)
c) Zweckaufwand = Grundkosten
Fertigungslöhne, Gehälter, Mieten, Pachten
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Frage 9:
Ein Unternehmen weist für die Abrechnungsperiode T folgende Daten aus; Umsatzerlöse: 150.000 EUR; Bestandsmehrung bei fertigen Erzeugnissen: 10.000 EUR; Bestandsminderung bei unfertigen Erzeugnissen: - 5.000 EUR; Materialaufwand: 60.000 EUR; Personalaufwand: 50.000 EUR; Abschreibungen auf Sachanlagen: 5.000 EUR; sonstige betriebliche Aufwendungen: 15.000 EUR. Ermitteln Sie anhand dieser Daten die Wertschöpfung in der Periode T!
Ihre Antwort:
Die Wertschöpfung (Symbol W) ermittelt sich nach der Beziehung W = Gesamtleistung ./. Vorleistungen.
Umsatzerlöse
150.000 EUR
+ Bestandsmehrung Fertigerzeugnisse
10.000 EUR
./. Bestandsminderung unfertige Erzeugnisse
5.000 EUR
= Gesamtleistung
155.000 EUR
./. Materialaufwand
60.000 EUR
./,. Abschreibungen
5.000 EUR
./. sonstige betriebliche Aufwendungen
15.000 EUR
= Wertschöpfung
75.000 EUR
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Frage 10:
Geben Sie an. welche drei Bereiche bei einer Kapitalflussrechnung unterschieden werden!
Ihre Antwort:
Die Kapitalflussrechnung ist ein Instrument der Abbildung der periodenbezogenen Zahlungsströme im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens. Ihrem Inhalt nach stellt die Kapitalflussrechnung eine Weiterentwicklung der Bewegungsbilanz dar. Sie zielt darauf ab, die Zu- und Abgänge bei den Aktiva und Passiva als Veränderungen einer Mittelgesamtheit, eines Fonds darzustellen. Als derartiger Fonds werden in der Regel die liquiden Mittel gewählt, wobei die Veränderungen dieses Fonds nach folgenden drei Bereichen getrennt ausgewiesen werden:
- Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit, - Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit und - Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit.