1.3   Kapital

1.3.1  Begriffsbestimmung, Unterscheidungen

 

b) Eigene Mittel (Eigenkapital)

Die Verfügbarkeit über einen ausreichenden Umfang an Vermögensgegenständen, die ihrer Herkunft nach aus Einlagen der Unternehmenseigner bzw. aus selbst erwirtschafteten Überschüssen entstammen, bildet die unabdingbare Voraussetzung für die Ingangsetzung und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs von Unternehmen.
Der abstrakte Gegenwert dieser Vermögengegenstände ist das Eigenkapital. Somit können wir festhalten:

Das Eigenkapital (englisch "equity") ist der abstrakte Gegenwert jenes Teiles des Vermögens eines Unternehmens, der

  • von den rechtlichen Eigentümern zur Ingangsetzung, Aufrechterhaltung und ggf. zur Erweiterung des Geschäftsbetriebes in Form von Einlagen zeitlich unbefristet (ohne Rückzahlungsverpflichtungen) zur Verfügung gestellt wurde (Außenfinanzierung) bzw. der

  • im Geschäftsbetrieb des Unternehmens in Form von Überschüssen (nach Steuern) erwirtschaftet und der nicht bzw. vorerst nicht zur Ausschüttung/Entnahme kommt (Innenfinanzierung).

Der buchmäßige Ausweis des bilanziellen Eigenkapitals ergibt sich - vereinfacht dargestellt - aus der Saldobildung "Vermögen ./. Schulden = Eigenkapital".

        

Nr. Funktion Anmerkungen
1 Gründungsfunktion Die Unternehmensgründung1 erfordert das Einbringen von Einlagen des oder der Gründer, denn Kredite und andere Formen der Zuführung fremder Mittel können nicht ohne Eigenkapital aufgenommen werden kann.
Die eingebrachten Mittel dienen vornehmlich der Finanzierung der ersten Gründungsinvestitionen. Bei Kapitalgesellschaften sind Mindestgrößen an Einlagen aufzubringen (GmbH: 25.000 EUR; AG = 50.000 EUR).
2 Haftungsfunktion Das Eigenkapital fungiert als Sicherheit gegenüber Gläubigern, denn bei liquidations- oder insolvenzbedingten Zahlungsverpflichtungen rangiert es ganz am Ende der entsprechenden Verpflichtungen.
3 Finanzierungsfunktion Voraussetzung für eine stabile Unternehmensentwicklung ist, dass das langfristige Sachanlagevermögen und auch mögliche Beteiligungen des Unternehmens aus eigenen Mitteln finanziert wird.
Des Weiteren wird anhand der Kennzahl Eigenkapitalquote die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet.
4 Verlustabsorptionsfunktion Verluste im laufenden Geschäftsbetrieb eines Unternehmens führen nach der Beziehung "Eigenkapital = Vermögen ./. Schulden" zwangsläufig zu Minderungen der Eigenkapitals. Daraus folgt: Je höher das Eigenkapital ist, umso länger kann ein Unternehmen Verluste absorbieren, ohne in eine unmittelbare Krise zu geraten.
5 Bezugsbasis für die Gewinnverteilung Berechnungsgrundlage für die Verteilung von Gewinnen (ggf. auch Verlusten) - sowohl in Personengesellschaften als auch in Kapitalgesellschaften - ist der Eigenkapitalanteil eines einzelnen Gesellschafters.
Bei Kapitalgesellschaften kennzeichnen die getätigten Einlagen (Stamm- bzw. Grundkapital) zugleich die Grenze für die Gewinnausschüttung, das heißt durch eine Gewinnausschüttung dürfen die Geschäftsanteile keine Minderung erfahren.
6 Bezugsbasis für Einflussnahmen im Unternehmen  Der Eigenkapitalanteil eines einzelnen Gesellschafters bildet in Personen- besonders aber in Kapitalgesellschaften die Grundlage dafür, welchen Einfluss der Gesellschafter auf die Unternehmenspolitik nehmen kann.

         

1  Siehe hierzu Modul M02 "Unternehmensgründung".