2.1   Inventur und Inventar

2.1.3   Inventar

 

a) Begriff

Im Ergebnis einer durchgeführten Inventur wird - vornehmlich bei den Arbeiten zum Jahresabschluss - das entsprechende Inventar aufgestellt.

Ein Inventar ist ein ausführliches Bestandsverzeichnis, das alle - zu einem bestimmten Stichtag erfassten - Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert erfasst und in Staffelform ausweist.

Das Inventar bildet die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz.
Der Erstellung des Inventars geht in der Regel eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme (= Inventur) voraus.

 

Obwohl es für das Inventar keine gesetzlich bestimmten Gliederungsvorschriften gibt, haben sich in der Praxis bestimmte Regeln herausgebildet.
So werden die Vermögensgegenstände nach zunehmender "Flüssigkeit" (Liquidierbarkeit, Liquidität) geordnet und dabei nach den beiden Gruppen

  • Anlagevermögen und
  • Umlaufvermögen

unterteilt.

Die Positionen der Schulden werden nach zunehmender Fälligkeit geordnet und dabei nach den beiden Gruppen

  • langfristige Schulden und
  • kurzfristige Schulden (i. d. R. mit einer Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen)

unterteilt.

Das Reinvermögen wird als Saldo zwischen "Vermögen" und "Schulden" ermittelt.

Das Inventar ist - im Unterschied zur Bilanz - vom Kaufmann nicht zu unterzeichnen.

Inventare sind 10 Jahre lang geordnet und sicher aufzubewahren. Dies kann auch auf Bild- bzw. Datenträgern erfolgen, wenn die Daten jederzeit wieder lesbar gemacht werden können.

Inventare bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses.