4. Wertschöpfung, Gewinn, Rentabilität, Deckungsbeitrag
4.4 Rentabilität [BWL 4430]
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4.4.3 Eigenkapitalrentabilität, Gesamtkapitalrentabilität
a) Eigenkapitalrentabilität
Für Unternehmenseigner sind Aussagen über die "Gewinn-Ergiebigkeit" des - im Durchschnitt des Jahres - eingesetzten Eigenkapitals naturgemäß von besonderem Interesse.
Deshalb wird im Rahmen von Bilanz- und Erfolgsanalysen der Ermittlung der Kennzahl "Eigenkapitalrentabilität" (im Perioden- wie im Unternehmensvergleich) besondere Beachtung geschenkt.1
Die Kennzahl „Eigenkapitalrentabilität“ (Symbol ekr [%/a]) ist ein Maßstab für die Beurteilung der ertragsbringenden Verzinsung des im Durchschnitt eines Jahres im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens wirkenden Eigenkapitals.
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Anmerkungen:
Zu beachten ist, dass es sich bei der Kennzahl "Eigenkapitalrentabilität" um eine Beziehungszahl handelt, bei der eine zeitraumbezogene Stromgröße [EUR/a] einer stichtagsbezogenen Bestandsgröße [EUR] gegenübergestellt wird. Es ist daher erforderlich, für die Größe „Eigenkapital“ einen periodenbezogenen Durchschnittswert zu ermitteln und in die Berechnung der betreffenden Kennzahl einzusetzen ist.
Um den Bezug zu Bilanz- und GuV-Daten zu sichern, wird als "Gewinn G" in der Regel
- der erzielte Jahresüberschuss [EUR/a] eingesetzt. Im Zähler kann aber auch
- das Ergebnis vor Steuern [EBT] bzw.
- ein bereinigter Gewinn (Jahresüberschuss + außerordentliche Aufwendungen ./. außerordentliche Erträge ./. fiktive Steuern auf steuerpflichtigen Anteil der außerordentlichen Aufwendungen + fiktive Steuern auf steuerpflichtigen Anteil der außerordentlichen Erträge = bereinigter Gewinn)
eingesetzt werden.
Setzt man die berechnete Eigenkapitalrentabilität ekr [% p. a.] in Relation zum marktüblichen Zinssatz i [% p. a.] für langfristig angelegte Gelder, dann kann die Differenz r [% p. a.] nach der Beziehung
r = ekr - i
als Unternehmer-Wagnis (= Risikoprämie r) angesehen und interpretiert werden.
Als normatives Ziel für die Kennzahl „Eigenkapitalrentabilität“ wird eine Prozentzahl von 15 - 20 % p. a. und mehr angesehen.
Zu beachten ist allerdings, dass diese Zahl durch die Wirkung des sog. Leverage-Effekts (siehe Seite BWL 4432) stark beeinflusst werden kann.
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