3.3 Auszahlungen, Ausgaben

3.3.2 Ausgaben

 

b) Begriffsbestimmung

Zum Sachverhalt "Ausgaben" kann Folgendes bestimmt werden:

Die Ausgaben (einer Periode) umfassen sämtliche Auszahlungen dieser Periode, sofern diese nicht von Schuldenabnahmen oder Forderungszunahmen begleitet sind, zuzüglich der periodenbezogenen Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich der in der Periode getätigten Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen.

Ausgaben mindern das Geldvermögen des betreffenden Unternehmens, welches den Zahlungsmittelbestand zuzüglich der bestehenden Forderungen umfasst!

 

Im Steuerrecht wird in Bezug auf die steuerliche Gewinnermittlung von Betriebsausgaben gesprochen. Darunter sind alle Aufwendungen zu verstehen, die durch den (Geschäfts-(Betrieb veranlasst wurden (§ 4 Abs. 4 EStG).

Allerdings gibt es eine Vielzahl von Einschränkungen im Sinne von nicht abzugsfähiges Betriebsausgaben (§ $ Abs. 5 EStG).

c) Buchen von Ausgaben

Im System der Buchführung eines Unternehmens sind Ausgaben (im oben definierten Sinne) entweder als

  • Abgang zum Bestand an Zahlungsmitteln in der "Kasse" oder als
  • Abgang zum Bestand an liquiden Mitteln auf dem Geschäftskonto "Bank" - jeweils bei Barzahlung - sowie als
  •  Abgang bei kurzfristigen Forderungen (insbes. bei Wertpapieren des Umlaufvermögens) und als
  • Zugang zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei bestehendem Zahlungsziel

(jeweils im HABEN) zu buchen.

Betrachten wir dazu zwei Beispiele:

Geschäftsvorfall Gvf 3:
Eine Mitarbeiterin der Fa. PCX GmbH wird vom Geschäftsführer beauftragt, eine wichtige Geschäftspost umgehend beim naheliegenden Postamt als Einschreiben-Sendung abzugeben.

Sie bezahlt die Gebühr in Höhe von 15,40 EUR mit Geld aus der Geschäftskasse. Nach Vorlage der Quittung wird diese Gebühr im Kassenbuch als Ausgabe eingetragen.

Der zugehörige  formale Buchungssatz würde lauten:

                                           [Porto, Versandgebühren 15,40 EUR] an
                                                                                                            Kasse 15,40 EUR.                                                                       

                      

Geschäftsvorfall Gvf 4:
Beim Unternehmer Max Muster geht die beim Lieferer L  bestellte Menge an Waren mit beigefügter Rechnung über 595,00 EUR, inkl. 95,00 EUR Umsatzsteuer ein.
Der Lieferer L. gewährt dem Unternehmer ein Zahlungsziel von 14 Tagen..

Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten:


        [Waren          500,00 EUR
        Vorsteuer      95,00 EUR ] an 
                                                       Verbindlichkeiten aLuL 595,00 EUR.

Als Minderung des Geldvermögens wirkt -im Saldo - der Betrag für Waren in Höhe von 500,00 EUR, obgleich der Unternehmer die Rechnung in Höhe von 595,00 EUR zu begleichen hat (spätere Auszahlung).

Der Vorsteuerbetrag über 95,00 EUR kann später im Rahmen der Umsatzsteuerabrechnung als Gegenposten zur Summe der Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen geltend gemacht werden.

 

Die Beziehungen "Auszahlungen" zu "Ausgaben" sollen nachfolgend noch einmal mit einer Grafik verdeutlicht werden.