2.3   Bilanzierung

2.3.1   Begriffe, Inhalt und Aufgaben 

 

a) Problemstellung (mit Test)

Kenntnisse zum Zusammenhang von Inventur, Inventar und Bilanz, zum Inhalt und zur Gliederung einer Bilanz sowie zu Grundtypen von Bilanzveränderungen sind wichtig, jedoch noch nicht ausreichend, um in einem konkreten Praxisfall eine solche Bilanz aufstellen zu können, die den Anforderungen der einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften entspricht.

Was in diesem Kontext - ergänzend zu den bisherigen Ausführungen - noch zu beachten ist, soll in diesem Abschnitt unter der Überschrift "Bilanzierung" im Überblick erörtert werden.

Bevor wir uns diesem Thema zuwenden, sollten Sie wiederum versuchen, Antworten auf einige Einstiegsfragen zu geben. 

Frage 1:

Sachverhalt:
Ein Unternehmensgründer versucht, sein "Know-how" auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft zu erweitern und zu festigen. Dabei bewegt ihn die Frage, welche beiden Grundaufgaben die kaufmännische Bilanzierung zu lösen hat.

Frage: Was können bzw. müssen - Ihrer Kenntnis nach - Grundaufgaben einer Bilanzierung sein?


Ihre Antwort:


 
Frage 2:

Sachverhalt:
Die PCX GmbH überweist im Dezember Gj. 01 die Auszahlungsbeträge für die Arbeitnehmer sowie die SV-Beiträge an die jeweiligen SV-Träger. Die Überweisung der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt bleibt bis zum Bilanzstichtag (31.12. Gj. 01) jedoch noch offen.

Frage
: Muss der Sachverhalt zur Lohnsteuer in der Bilanz zum Jahresabschluss kenntlich gemacht werden und - wenn JA - wie?


Ihre Antwort:


 
Frage 3:

Sachverhalt:  
Die PCX GmbH kauft am Dezember des Gj. 01 mit Barzahlung ein Messgerät. Anschaffungspreis: 180,00 EUR zzgl. 19 % USt.

Frage: Ist die Anschaffung des Messgeräts - Ihrer Ansicht nach - zum Jahresabschluss im Anlagevermögen sichtbar zu machen und - wenn JA - unter welcher Bilanzposition?


Ihre Antwort: