Bei einer Aktiv-Passiv-Minderung werden durch den betreffenden Geschäftsvorfall wiederum sowohl ein Posten auf der Seite der AKTIVA als auch ein Posten auf der Seite der PASSIVA der Bilanz berührt, jedoch nimmt in diesem Falle der Wert der beiden Posten betragsgleich ab, was in Folge auch zur Minderung der Bilanzsumme führt (siehe Abb. 2.13)
Frage 4:
Welche typischen Geschäftsvorfälle haben Ihrer Kenntnis nach die Wirkungen einer Aktiv-Passiv-Minderung?
Ihre Antwort:
Beispiele für Geschäftsvorfälle, die einen Aktiv-Passiv-Minderung bewirken
Beispiel 1 (Nr. 4a): Das betreffenden Unternehmen begleicht eine Verbindlichkeiten aLuL in Höhe von 2.380 EUR per Banküberweisung. Wirkungen: Das Bankguthaben (AKTIVA-Seite) vermindert sich um 2.380 EUR. Zugleich vermindern sich aber auch die "Verbindlichkeiten aLuL" (PASSIVA-Seite) um 2.380 EUR. Die Bilanzsummen nehmen beidseitig um 2.380 EUR ab. Dies gilt analog für das Begleichen anderer Verbindlichkeiten (z. B. Tilgung von Krediten).
Beispiel 2 (Nr. 4b): Ein Einzelunternehmer (eingetragener Kaufmann) tätigt über das Geschäftskonto der Hausbank eine Privatentnahme in Höhe von 1.000 EUR. Wirkungen: Das Bankguthaben nimmt um 1.000 EUR ab. Da die Privatentnahme nichts mit Positionen des Fremdkapitals zu tun hat, folgt aus der Bilanzgleichung "Eigenkapital = Vermögen ./. Fremdkapital", dass sich auch das Eigenkapital um 1.000 EUR vermindert. Somit mindern sich auch die Bilanzsummen beidseitig um 1.000 EUR. Steuerrechtlich sieht das allerdings anders aus: Hier sind Privatentnahmen dem verbliebenen (variablen) Eigenkapital wieder hinzuzurechnen, so dass keine Minderung des zu versteuernden Gewinns eintritt!
Hinweis: Eine Aktiv-Passiv-Minderung wird im Übrigen durch alle Geschäftsvorfälle bewirkt, die im buchhalterisch-betriebswirtschaftlichen Sinne einen AUFWAND (= Minderung des Eigenkapitals bei gleichbleibendem Fremdkapital) bewirken (siehe nachfolgend "Bilanzveränderungen [Teil 2]").