4.3 Erfolgsrechnung

4.3.2 Gesamtkostenverfahren

 

d)  Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3)

In "andere aktivierte Eigenleistungen" sind vor allem aufzunehmen:

  • selbsterstellte Maschinen, Ausrüstungen und Anlagen sowie
  • Großreparaturen, sofern sie mit eigenen Arbeitskräften ausgeführt wurden.

Die Bewertung ist wiederum zu Herstellungskosten vorzunehmen.

 

e)  Gesamtleistung

Werden die Beträge aus den Positionen "Umsatzerlöse", "Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen" sowie "andere aktivierte Eigenleistungen" addiert, gelangt man zum Ausweis der periodenbezogenen Gesamtleistung:

1 Umsatzerlöse (zu Verkaufspreisen)
2 + - Bestandsänderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen/Leistungen (zu Herstellungskosten)
3 + andere aktivierte Eigenleistungen (zu Herstellungskosten)
4 = Gesamtleistung

 

f)  Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4)

Unter der Position "sonstige betriebliche Erträge" sind solche ertragswirksamen Sachverhalte auszuweisen wie

  • Erlöse aus betriebsfremden Umsätzen,
  • Buchgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens,
  • Währungsgewinne,
  • Schadenersatzleistungen, sofern kein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang zu verzeichnen ist,
  • Lizenzgebühren, soweit diese nicht als Umsatzerlöse ausgewiesen werden,
  • Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens sowie Zuschreibungen auf derartige Gegenstände,
  • Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen bzw. aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen

u. a. m.

Die beiden zuletzt genannten Ertragspositionen können aber auch dem "außerordentlichen Bereich" zugeordnet werden, zumal, wenn die entsprechenden Beträge a-periodisch und/oder ungewöhnlich hoch ausfallen. Eine Erläuterung im Anhang zum Jahresabschluss ist daher immer zu empfehlen.