2.1   Inventur und Inventar

2.1.1   Inventur

 

a) Problemstellung (mit Test)

Der sachlich richtige Ausweis und die ordnungsgemäße Bewertung des Vermögens und des Kapitals (insbes. der Schulden) ist nicht nur für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens von grundlegender Bedeutung, sondern zugleich auch Ausgangspunkt und Grundlage der kaufmännischen Buchführung bis hin zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Es liegt daher auf der Hand, dass jedes Unternehmen sowohl bei bei Ingangsetzung seines Geschäftsbetriebs als auch zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Vermögens und der gegebenen Schulden über eine Inventur vorzunehmen und auf dieser Basis ein Inventar aufzustellen hat.
Bevor wir uns mit diesem Thema detaillierter zuwenden, sollten Sie versuchen, Antworten auf einige Einstiegsfragen zu geben. 

Frage 1:

Sachverhalt 1:
Im Unternehmen Fa. X sind im Bereich "Betriebs- und Geschäftsausstattung" bereits viele Vermögensgegenstände (wie Drucker, Scanner u. a.) voll abgeschrieben. Diese Gegenstände werden aber noch genutzt.

Frage: Ist es - Ihrer Kenntnis nach - nicht sinnvoll, auf die Erfassung derartiger Gegenstände im Rahmen der Inventur zu verzichten und so den Aufwand der Bestandsaufnahme zu verringern?


Ihre Antwort:


 
Frage 2:

Sachverhalt 2:
Im Handelsunternehmen KaufMich OHG soll die Durchführung einer Inventur vorbereitet werden. Der in diese Aufgabe einbezogene neue Mitarbeiter Olaf M. ist sich nicht darüber im Klaren, wie das Eigenkapital im Rahmen der Inventur erfasst werden soll.

Frage
: Können Sie dem Mitarbeiter hierzu einen sachkundigen Hinweis geben? (Begründen Sie Ihre Antwort!)


Ihre Antwort:


 
Frage 3:

Sachverhalt 3:  
Beim benannten Handelsunternehmen KaufMich OHG entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Aufgrund eines hohen Kundenantrags bereits zum Beginn des Folgejahres ordnet der Geschäftsführer an, dass die notwendige Bestandsaufnahme der körperlichen Vermögensgegenstände (für das Abschlussjahr) über eine Stichtagsinventur erst zum 31. Januar d. J. erfolgen soll.

Frage: Ist  - Ihrer Kenntnis nach - eine solche Terminbestimmung für eine Stichtagsinventur zulässig?


Ihre Antwort: