3.4 Aufwand, Kosten

3.4.3 Kosten

 

b) Begriffsbestimmung

Die Erfassung und Bewertung des Werteeinsatzes bzw. Werteverzehrs im Betriebsprozess führt zu folgendem Kostenbegriff:

Unter Kosten (Kurzzeichen: K) ist der in Geld bewertete Einsatz bzw. Verbrauch von Leistungsfaktoren zu verstehen, der in einer Abrechnungsperiode als betriebsprozessbezogener Aufwand mit gewisser Regelmäßigkeit (ordentlich) anfällt und der durch die Prozesse der Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistung sowie durch die Aufrechterhaltung der entsprechenden Leistungsbereiche im Unternehmen verursacht wird bzw. wurde.

Die Kosten gliedern sich in Grundkosten und in kalkulatorische Kosten. Die Grundkosten entsprechen dem Zweckaufwand lt. Dokumentation in der Buchführung.
Kalkulatorische Kosten sind entweder Zusatzkosten oder Anderskosten.

Grundkosten und kalkulatorische Kosten bilden die Selbstkosten im Betriebsprozess von Unternehmen.                    

 

Kosten weisen folgende wichtige Merkmale auf:

Erstens: Beim Terminus "Kosten" geht es stets um einen qualitativ und quantitativ bestimmten (oder zu bestimmenden) Einsatz bzw. Verbrauch von Leistungsfaktoren. Dieser Einsatz bzw. Verbrauch wird in seiner quantitativen Seite durch das sog. „Mengengerüst“ der Kosten (in Natural- bzw. Zeiteinheiten) bestimmt.

Zweitens: Bei Kosten handelt es sich um „in Geld“, also monetär bewertete Sachverhalte. Grundlage dieser Bewertung bilden die Faktorkosten bzw. Faktorpreise der einzelnen Inputgrößen im Betriebsprozess.

Drittens: Es geht stets um einen Werteeinsatz bzw. Werteverzehr, der in gewisser Regelmäßigkeit (also nicht einmalig) durch den Vollzug des Betriebsprozesses verursacht wird.

Viertens: Es geht um den Werteverzehr im Betriebsprozess - als dem Basisprozess eines Unternehmens -, dessen Vollzug durch den ursächlichen Unternehmens- bzw. Betriebszweck bestimmt wird.
In die „Kosten“ sind somit keine Aufwendungen aus dem Finanzprozess (wie Abschreibungen auf Finanzanlagen) oder betriebsfremde, außerordentliche oder periodenfremde Aufwendungen einzubeziehen!

Fünftens: Der im Prozess der Leistungserstellung erfolgte Werteeinsatz bzw. Werteverzehr muss outputseitig zu einem Wertezufluss, einer Wertschöpfung führen. Dies bedeutet, dass jedwede - im Geldausdruck erfassbare - Form der Vergeudung von Arbeitszeit, Material und anderes im Betriebsprozess zwar als Aufwand verbucht werden muss, jedoch nicht in die Kostenrechnung einfließen darf!

Sechstens: Sofern es sich um die Ausbringung von Produkten handelt, die auf Märkten verkauft und damit betriebswirtschaftlich verwertet werden sollen, müssen - vom Grundsatz her - in die Preise dieser Produkte alle Kosten einbezogen werden, die durch den Prozess der Erstellung dieser Produkte direkt oder indirekt verursacht wurden.
Nur auf diese Weise kann - wie noch darzustellen sein wird - der notwendige Kostenersatz über den Umsatzprozess der für die Fortführung des Betriebsprozesses refinanziert werden.