4.4  Rentabilität

4.4.2  Umsatzrentabilität

 

c) Kennzahl EBITDA-Marge

Anliegen und Ziel der Ermittlung der Kennzahl EBITDA (= Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) ist es, zusätzlich zum Problem des Zinsaufwandes auch den Einfluss von Abschreibungen (Depreciation, Amortization) bei der Bewertung des Gewinns von Unternehmen zu eliminieren  und somit einen Vergleich „nicht verschuldeter Unternehmen“ nach „verdienten Ergebnissen vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen“ zu ermöglichen.

Die Kennzahl EBITDA-Marge wird als prozentuales Verhältnis des EBITDA [EUR/a] als "Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen" zur Wertgröße der Umsatzerlöse U [EUR/a] ermittelt:

     

 

Für die Ermittlung der Größe EBIT kann folgendes Schema genutzt werden:1

Durch die weitere Eliminierung der Positionen "Abschreibungen Sachanlagen“ und „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte“ ermöglicht die Kennzahl EBITDA aussagenkräftige Vergleiche im operativen Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, und zwar nicht nur unabhängig von den Wirkungen aus steuerrechtlichen Regelungen oder von der Kapitalausstattung des Unternehmens (Zinswirkung!), sondern auch unabhängig von der Investitionsfreudigkeit oder Investitionszurückhaltung der Unternehmen.
Da aber Investitionen die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sichern (sollen), können aus der Kennzahl EBITDA inhaltlich bessere Aussagen abgeleitet werden als dies bei einem Vergleich des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lt. § 275 HGB möglich ist.

1 Siehe hierzu auch:

 COENENBERG, A. G. u. a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, a. a. O.