5.3 Liquidität

5.3.4 Bonität

 

a) Liquidität und Bonität

Liquidität nimmt - wie dargestellt - auf einen Sachverhalt Bezug, der mit der Fähigkeit eines Unternehmens zu tun hat, jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können.

Bonität hingegen bezieht sich auf die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens (im weitesten Sinne) durch einen Dritten von außerhalb des Unternehmens (Bank, Agenturen für Wirtschaftsauskünfte, Kunden, Lieferanten u. a.).

Dabei liegt auf der Hand, dass ein Unternehmen sicherlich kaum eine gute Bonitätsbeurteilung bekommen wird, das - nach außen erkennbar - wiederholt mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen hat.

Im Zentrum einer Bonitätsprüfung steht die Beurteilung des Managements eines Unternehmens unter dem Aspekt "Vertrauen":

Partner des Unternehmens (Kreditinstitute, Lieferanten, Kunden u. a.) müssen Vertrauen zur Unternehmensleitung haben, denn nur dann werden Kredite gewährt und Aufträge erteilt.
Aber auch umgekehrt gilt, dass das Unternehmen zu diesen Partnern Vertrauen haben muss, denn unzuverlässige Lieferanten, sich bedeckt haltende Kreditinstitute oder zahlungssäumige Kunden sind für das Unternehmen und die Sicherung seiner Liquidität und Bonität genauso ein Problem.

Aus diesen Zusammenhängen begründet sich, warum es zunehmend wichtiger wird, zwischen den Partnern eine vertrauensvolle, offene Kommunikation zu wirtschaftlichen Tatbeständen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sowie zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Sicherung seiner Zukunftsfähigkeit zu entwickeln und zu pflegen, obgleich dies auf der anderen Seite in Zeiten einer Finanzkrise und politisch turbulenter Ereignisse immer schwieriger wird, Vertrauen zu haben und Vertrauen zu schaffen (siehe Abb. 5.10).


					  Abb. 5.10: Vertrauen und Bonität
Abb. 5.10: Vertrauen und Bonität