2.3   Bilanzierung

2.3.1   Begriffe, Inhalt und Aufgaben 

 

b) Inhalt, Aufgaben

Das Erstellen einer Bilanz nach den Vorgaben in den einschlägigen Rechtsvorschriften ist - für alle buchführungspflichtigen Unternehmen - Inhalt und  Aufgabe der Bilanzierung, und zwar zum Zeitpunkt der Ingangsetzung ihres Geschäftsbetriebs (als Eröffnungsbilanz) sowie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres (als Schlussbilanz).1

Unter Bilanzierung ist – im hier betrachteten Zusammenhang – der Ansatz und der stichtagsbezogene Ausweis

  • des Vermögens (gegliedert nach Anlage- und Umlaufvermögen) und
  • der Rückstellungen und Verbindlichkeiten (= Fremdkapital)

eines Unternehmens in der entsprechenden Bilanz zu verstehen, was die Ermittlung und den Ausweis des Eigenkapitals sowie von Rechnungsabgrenzungsposten mit einschließt.

 

Die Bilanzierung umfasst somit zwei komplexe Aufgaben (siehe Abb. 2.18):

Erstens geht es um die Klärung der Frage, welche Vermögensgegenstände und welche Verbindlichkeiten/ Rückstellungen dem wirtschaftlichen Grunde nach in die Bilanz aufzunehmen sind. Dies ist entsprechend den gültigen handelsrechtlichen Ansatzvorschriften zu entscheiden.

Zweitens geht es um die Klärung der Frage, wie die zu bilanzierenden Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten / Rückstellungen der Höhe nach in die Bilanz aufzunehmen sind. Dies ist das Thema „Bewertung" (von Vermögen und Schulden).


					  Bild 3.08: Aufgaben der Bilanzierung
Bild 3.08: Aufgaben der Bilanzierung

1  Siehe hierzu auch:

BORNHOFEN, M./BORNHOFEN, M. C.: Buchführung 1. Springer Gabler Verlag, Wiesbaden.

COENENBERG, A. G. u. a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart.