3.5 Ertrag, Leistung

3.5.1 Ertrag

 

b) Begriffsbestimmung

Der Terminus Ertrag bezieht sich - wie dargestellt -

  • auf den Wertezufluss (Werteausstoß) im gesamten Unternehmensprozess sowie

  • auf den Zugang zu Vermögenswerten, ohne dass dies immer mit Veränderungen im Geldvermögen zu tun haben muss.
Unter Ertrag ist der Geldausdruck der durch die Tätigkeit eines Unternehmens verursachten Zugänge im Geld- und im Sachvermögen in einer Abrechnungsperiode – im Sinne eines Werteausstoßes bzw. Wertezuflusses – zu verstehen.

Erträge werden in der Buchführung erfasst und gehen als positives Erfolgselement in der Erfolgsrechnung zum betreffenden Abrechnungszeitraum (Monat, Jahr) ein.

Erträge gliedern sich in Zweckerträge und in neutrale Erträge.

                         


					  Bild 3.18: Zweckertrag und neutraler Ertrag
Bild 3.18: Zweckertrag und neutraler Ertrag

Der Zweckertrag ist der zeitraumbezogene Werteausstoß, der im Geldausdruck die im betreffenden Zeitraum erbrachte betriebliche Leistung (= Betriebsertrag) erfasst.

Typische Zweckerträge sind:

  • Erlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen, Waren oder aus der Realisierung von erbrachten Dienstleistungen,,
  • Miet- und Pachterträge,
  • Zugang aus aktivierten Eigenleistungen,
  • Bestandsmehrungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen.

Neutrale Erträge haben demgegenüber keine oder andere Entsprechungen im Betriebsprozess. Es handelt sich hierbei um

  • betriebsfremde Erträge (z. B. Erträge aus Beteiligungen, Zinserträge),
  • außerordentliche Erträge (z. B. Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen über dem Buchwert) oder um
  • periodenfremde Erträge (z. B. Gutschrift für zu viel bezahlte Betriebssteuern aus Vorjahren).