3. Ökonomische Ströme
3.5 Ertrag, Leistung [BWL 3511]
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3.5.1 Ertrag
b) Begriffsbestimmung
Der Terminus Ertrag bezieht sich - wie dargestellt -
- auf den Wertezufluss (Werteausstoß) im gesamten Unternehmensprozess sowie
- auf den Zugang zu Vermögenswerten, ohne dass dies immer mit Veränderungen im Geldvermögen zu tun haben muss.
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Unter Ertrag ist der Geldausdruck der durch die Tätigkeit eines Unternehmens verursachten Zugänge im Geld- und im Sachvermögen in einer Abrechnungsperiode – im Sinne eines Werteausstoßes bzw. Wertezuflusses – zu verstehen. Erträge werden in der Buchführung erfasst und gehen als positives Erfolgselement in der Erfolgsrechnung zum betreffenden Abrechnungszeitraum (Monat, Jahr) ein. Erträge gliedern sich in Zweckerträge und in neutrale Erträge. |

Der Zweckertrag ist der zeitraumbezogene Werteausstoß, der im Geldausdruck die im betreffenden Zeitraum erbrachte betriebliche Leistung (= Betriebsertrag) erfasst.
Typische Zweckerträge sind:
- Erlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen, Waren oder aus der Realisierung von erbrachten Dienstleistungen,,
- Miet- und Pachterträge,
- Zugang aus aktivierten Eigenleistungen,
- Bestandsmehrungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen.
Neutrale Erträge haben demgegenüber keine oder andere Entsprechungen im Betriebsprozess. Es handelt sich hierbei um
- betriebsfremde Erträge (z. B. Erträge aus Beteiligungen, Zinserträge),
- außerordentliche Erträge (z. B. Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen über dem Buchwert) oder um
- periodenfremde Erträge (z. B. Gutschrift für zu viel bezahlte Betriebssteuern aus Vorjahren).