3.4 Aufwand, Kosten

3.4.2 Aufwand

 

c) Buchen von Aufwendungen

Im System der Buchführung eines Unternehmens sind Aufwendungen (im definierten Sinne) als Zugang zu definierten Aufwandskonten des betreffenden Kontenrahmens im SOLL zu buchen (siehe Abb. 3.13).

Abb. 3.13: Zum Buchen von Aufwendungen
Abb. 3.13: Zum Buchen von Aufwendungen

 

Betrachten wir dazu vier  Beispiele.

Geschäftsvorfall Gvf_05:

Der Unternehmer Max Muster lässt bei einem hochwertigen Rohstoff R den Materialverbrauch auf der Grundlage von Materialentnahmescheinen ermitteln.
Für den Monat April d. J. wird ein wertmäßiger Verbrauch bei diesem Rohstoff von 1.205,00 EUR ermittelt.

Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten:

                             Aufwand Rohstoffe 1.205,00 EUR an
                                                                                          Rohstoffe [Bestandskonto R] 1.205,00 EUR.

                              

Geschäftsvorfall Gvf_06:

Der Unternehmer Peter H. erhält im Mai d. J. von seiner Berufsgenossenschaft die Beitragsrechnung für die gesetzliche Unfallversicherung. Der Betrag in Höhe von 1.650,00 EUR wird per Banküberweisung an die Berufsgenossenschaft überwiesen.
Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten:

      Beitrag zur gesetzl. Unfallversicherung  1.650,00 EUR an
                                                                                          Bank 1.650,00 EUR.

                           

Geschäftsvorfall Gvf_07:

Die Unternehmerin Helga Schulz, Inhaberin eines Kosmetikstudios, kauft einen neuen Kaffeeautomat, um wartenden Kundinnen einen Kaffee anbieten zu können. Preis des Automaten: 67,83 EUR (inkl. 19 % USt. = 10, 83 EUR), Anschaffungskosten netto = 57,00 EUR. Der Automat wird mit Geld aus der Geschäftskasse bar bezahlt.

Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten:

      Betriebsbedarf   57,00 EUR
      Vorsteuer 19 %    10,83 EUR an
                                                          Kasse 67,83 EUR.

Anmerkung: Der Kaffeeautomat erfüllt die Kriterien eines "Geringwertigen Wirtschaftsgutes" (abnutzbar, beweglich/ körperlich, selbständig nutzbar).

Liegen bei einem solchen Gut die Anschaffungskosten unter der Grenze von 60,00 EUR, dann kann das Gut als Aufwand sofort abgeschrieben werden,  

                      

Geschäftsvorfall Gvf_08:

Das Unternehmen PCX GmbH unterstützt eine Sportverein am Standort des Unternehmens mit einer Spende in Höhe von 500,00 EUR per Banküberweisung. Buchungsbelege: Spendenbescheinigung des Vereins, Bankauszug.

Der zugehörige formale Buchungssatz würde lauten:

      Sonstige Aufwendungen betriebsfremd 500,00 EUR an
                                                                                                      Bank 500,00 EUR.

 

In vielen Fällen sind Aufwendungen zugleich Kosten, es gibt aber auch gewichtige Unterschiede zwischen Aufwand und Kosten (siehe Folgeseiten) .