2. Bilanz und Bilanzierung
2.2 Bilanz und Bilanzveränderungen [BWL 2231]
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2.2.3 Bilanzveränderungen (Teil 2)
c) Bilanz- und zahlungswirksame Vorgänge
Eine zweite Gruppe von Geschäftsvorfällen betrifft jene Sachverhalte, die buchungsseitig bilanz- und auch zahlungswirksam, jedoch nicht als erfolgswirksam (in Bezug auf Änderungen des Eigenkapitals) einzustufen sind (siehe Abb. 2.15).
Beispiele:
a: Ein Kunde begleicht den unter „Forderungen aLuL“ ausgewiesenen Rechnungsbetrag per Banküberweisung (wie reiner Aktiv-Tausch). Gleiches gilt für den typischen Fall, dass Bargeld vom Geschäftskonto abgehoben und in die Geschäftskasse eingezahlt wird bzw. - umgekehrt - wenn Bareinnahmen in der Geschäftskasse als Bargeld bei der Bank (auf das Geschäftskonto) eingezahlt werden.
b: Das Unternehmen begleicht einen unter "Verbindlichkeiten aLuL" ausgewiesenen Rechnungsbetrag per Banküberweisung (wie Aktiv-Passiv-Minderung).