1.2   Vermögen

1.2.2  Anlagevermögen, Umlaufvermögen

 

b) Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen (englisch "current assets") eines Unternehmens umfasst im Geldausdruck die Gesamtheit jener Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmen nur kurzfristig (< 1 Jahr) dienen und die oft sogar in nur einem einzigen Kreislauf des Kapitals eine Rolle spielen.
Es handelt sich hierbei um Güter, die im Rahmen des Betriebsprozesses eines Unternehmens der Verarbeitung, dem Verbrauch, der  kurzfristigen Veräußerung oder der Rückzahlung von Schulden dienen.


Die Güter des Umlaufvermögens werden im Allgemeinen - gleich nach welchem Kriterium der Bilanzgliederung - zu folgenden Hauptpositionen zusammengefasst:

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte:

  1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
  2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
  3. fertige Erzeugnisse und Waren;
  4. geleistete Anzahlungen;

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
  3. Forderungen gegen Unternehmen, mit ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  4. sonstige Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere:

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. sonstige Wertpiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Für die Zuordnung von Gütern zum Umlaufvermögen (als Teil der Aktiva in einer Bilanz) ist allein die Zweckbestimmung des betreffenden Unternehmens maßgebend.

Beim Umlaufvermögen wird auch zwischen dem monetären Umlaufvermögen und dem nicht-monetären Umlaufvermögen unterschieden.

Als monetäres Umlaufvermögen wird im Rahmen der Ermittlung der einzugsbedingten Liquidität die Summe aus dem stichtagsbezogenen Bestand

    • der liquiden Mittel,
    • der kurzfristigen Forderungen und
    • der kurzfristig einlösbaren Wertpapiere

bezeichnet.

Das nicht-monetäre Umlaufvermögen bilden die Positionen im Vorratsvermögen.