4.3 Erfolgsrechnung

4.3.2 Gesamtkostenverfahren

 

o)  Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (Pos. 11)

Unter dieser Position sind alle Erträge im Finanzbereich auszuweisen, die nicht der Pos. 9 (Erträge aus Beteiligungen) bzw. Pos. 10 (Erträge aus anderen Wertpapieren ...) zugeordnet werden können.

Im Einzelnen betrifft dies vor allem

  • Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten,
  • Zinsen und Dividenden auf Wertpapiere des Umlaufvermögens,
  • Aufzinsungsbeträge für unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen des Umlaufvermögens.

    Zinsähnliche Erträge sind Erträge aus dem Agio bzw. Disagio sowie Kreditprovisionen. Mahngebühren entfallen unter die Position "sonstige betrieblicher Erträge".
  • p)  Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12)

    Sofern Abschreibungen den Finanzbereich betreffen, so sind die entsprechenden Beträge nicht unter der Pos. 7 (Abschreibungen), sondern unter der Pos. 12 "Abschreibungen auf Finanzanlagen" zu dokumentieren.

    Im Einzelnen betrifft dies

    • Wertberichtigungen auf das Finanzanlagevermögen (wie Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen u. a.),
    • Wertberichtigungen bei Wertpapieren des Umlaufvermögens.

    q)  Zinsen und ähnliche Aufwendungen  (Pos. 13)

    Unter der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind auszuweisen:

    • Zinsen für aufgenommene Kredite und Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung,
    • Diskontbeträge für Wechsel und Schecks,
    • Kreditbereitstellungsgebühren, Bürgschaftsprovisionen,
    • Abschreibungen auf das aktivierte Agio bzw. Disagio
    u. a.

    Kosten des Geldverkehrs sind in diese Position jedoch nicht aufzunehmen. Sie gehören zur Position "sonstige betriebliche Aufwendungen".

    Wichtig:
    Zinserträge und Zinsaufwendungen dürfen nicht miteinander saldiert werden!